Der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e. V. ist Tarifvertragspartei im Sinne des Gesetzes. Er hat seine Rechte als Tarifvertragspartei auf einen Arbeitgeberverband übertragen.
Ferner ist der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. mittelbares Mitglied der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) und nimmt dadurch Einfluss auf die nationale und europäische Gesetzgebung im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts.
Neben der Arbeitgeberverbandseigenschaft vertritt der Verband die Interessen des Gewerbes in Verhandlungen mit den zuständigen Stellen in Tariffragen. Wir unterstützen unsere Mitglieder durch Informationen und Beratung über alle wichtigen Fragen im Arbeits- und Sozialrecht.
Die für viele Mitglieder ebenfalls wichtige Vertretung vor den Arbeitsgerichten wird im Rahmen der Mitgliederbetreuung ebenso übernommen wie die Einzelberatung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Zusätzlich werden den Mitgliedsunternehmen aktuelle Musterarbeitsverträge zur Verfügung gestellt.

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