BGL-Kampagne "mauteverest"

Die Kampagne #mauteverest – So kommen wir nicht über den Berg, soll die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gezielt auf die Problematik der Mauterhöhung richten und den Druck auf die Politik erhöhen.

Es soll die Leistung des mittelständischen Straßengüterverkehrs in den Vordergrund gerückt werden und positiv, smart und mit Humor kommuniziert werden. Wir möchten die Leistung einer Branche zeigen und nicht das Versagen der Politik.

Die Kampagne soll einerseits aufklären und gleichzeitig für eine neue Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen. Dabei ist die Forderung an die Politik klar: Eine Branche, die 85% der Gütermenge in Deutschland transportiert, darf nicht ignoriert werden.

Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes wird gezielt vernachlässigt, dass Windkraftanlagen, Klopapier und der Joghurt im Supermarkt nicht mit der Bahn transportiert werden.

Lasst uns gemeinsam versuchen nachhaltige Lösungen zu finden ohne einen weiteren Inflationstreiber zu schaffen.

 

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Was ist eigentlich Logistik?

Stichwort: Güterkraftverkehr

Verkehrte Welt: Mit über 600.000 Beschäftigten ist die Transport- und Logistikbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland; dennoch ist der Güterkraftverkehr seit den 50er Jahren das Angriffsziel der Verkehrspolitik. Aus dieser Negativstimmung versuchen die politisch Verantwortlichen dann – im wörtlichen Sinn – Kapital zu schlagen: Immer wieder werden neue Abgaben für Lkw gefordert.

Doch nicht nur die Politik muss stets aufs Neue vom Lkw überzeugt werden, auch die Öffentlichkeit macht ihn gern zum Buhmann. Deshalb wurde der Brummi zum Symbol und Sympathieträger des deutschen Lkw-Verkehrs – eine Figur mit hohem Wiedererkennungswert.

Das BGL-System für vertrauenswürdigen Straßengütertransport

 

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Kompetenzzentrum Recht (KomRe)

VDV Rheinland ist Kooperationspartner der Digitalen Rechtsplattform

Exklusiv für die Mitgliedsunternehmen der Fachsparte Güterkraftverkehr und Möbeltransport: Schnelle, praxisgerechte und unbürokratische Vermittlung von kompetenten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in allen Rechtsfragen aus den Bereichen des Transportrecht, Speditionsrecht und Wirtschaftsrecht sowie des Ordnungswidrigkeitenrecht einschließlich Verstöße gegen die Sozialvorschriften.

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Leistungen für Transportunternehmen

Kaum eine Branche ist so vielen Veränderungen unterworfen wie das Transport- und Logistikwesen – was gestern war, gilt heute nicht mehr. Daher ist es überlebenswichtig für ein Transportunternehmen, auf dem Laufenden zu bleiben.

Hier kommen wir ins Spiel. Wir liefern die Informationen und leisten die Beratung, die notwendig sind, um sowohl im Tagesgeschäft als auch bei Investitionsfragen die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Kostenfreie Informationen
  • Mitgliederrundschreiben, Eilrundschreiben und Newsletter:
    Hierin erfahren Sie alles über veränderte Rahmenbedingungen (z.B. neue Gesetze, Fördermittelregelungen) sowie internationale Fahrverbote, Verkehrsbehinderungen und Änderungen logistischer Systeme.
  • Informationsveranstaltungen zu den Themen Recht, Technik, Finanzen, Steuern, Fördermitteln
Kostenfreie Beratung
  • Förderprogramme:
    Wir beraten Sie, welche Programme für Ihr Unternehmen infrage kommen, stellen Formulare bereit und helfen beim Ausfüllen.
  • Investitionen:
    Wir klären auf, welche technischen Neuerungen wie am besten umgesetzt werden können.
  • Ladungssicherung und Gefahrgutbeförderung
  • Rechtsberatung:
    Arbeits-, Handels-, Transport- und Verkehrsrecht
  • Beratung in Standortfragen

Fachspartenleiter

Wolfgang Groß-Elsen

Fachspartenleiter Güterkraftverkehr

Elsen GmbH & Co. KG Int. Sped., Wittlich

Willi Scheidweiler

stellv. Fachspartenleiter Güterkraftverkehr

Scheidweiler-Flohr GmbH, Neuwied

Aktuelle Meldungen

Güterkraftverkehr

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Zum Förderprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen haben wir unsere Mitgliedsunternehmen bereits informiert. Das Programm soll am 31.03.2024 auslaufen. Unser Bundesverband, BGL e.V. hat um eine Verlängerung des Programms gebeten. Das BMDV prüft dazu eine Überarbeitung der Rahmenbedingungen.

Aktueller Sachstand:

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Der Beschlussfassung im Kabinett vorausgegangen war eine politische Einigung aller Ressorts, inkl. der fünf Kernressorts für Wasserstoff, d.h. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Nationale Wasserstoffstrategie aus dem Jahr 2020 hat grundsätzlich...

von

Die "Richtlinie zur Förderung von Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen (Nutzfahrzeugen und Trailern) bewirken" wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Förderprogramm wurde als Komponentenförderprogramm ausgestaltet. Erfasst werden Komponenten, die eine Reduzierung des Energieverbrauchs und in Folge dessen eine CO2-Senkung bei Neufahrzeugen bewirken. Die Richtlinie wurde technologieoffen formuliert; sie wird damit einen Beitrag zur Senkung der CO2- Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs bei der konventionell angetriebenen Nutzfahrzeugflotte leisten und reduziert auch bei Elektro- und Wasserstoff-Fahrzeugen ohne lokale CO2-Emisionen den Energieverbrauch. Sie verfolgt schwerpunktmäßig die Verbesserung der Energiebilanz eingesetzter Neufahrzeuge als wesentliche Elemente der Logistik.

 

Die Richtlinie finden Sie...

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Der Verband informiert seine Mitgliedsunternehmen wöchentlich über aktuelle Dieselpreis-Informationen. Dies sind Daten aus dem wöchentlich erscheinenden „Oil Bulletin“ (dt.: Ölbericht) der Europäischen Union (EU), konkret der Generaldirektion Energie und Verkehr.

Der Ölbericht der EU informiert über die Verbraucherpreise für Mineralölerzeugnisse in den EU-Ländern. Die Preise werden auf Länderebene erhoben bzw. von den Ländern gemeldet. Für Deutschland meldet die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe des Bundeskartellamtes (MTS-K).

Laut dem aktuellen Bericht (Stand: 12.6.2023) ist der Literpreis für Diesel (netto) an der Tankstelle innerhalb von einer Woche um...

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Auch im Jahr 2023 verleiht die IRU das Ehrendiplom für verdiente Fahrer im internationalen Straßenverkehr. Der VDV Rheinland stellte seinen Mitgliedsunternehmen...

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Die Schweizer Zollverwaltung hat die IRU darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie ab 01.06.2023 eine neue Version der IT-Anwendung für Versandverfahren NCTS einsetzen wird. Mit der Einführung von NCTS 5 im Rahmen des Rollouts der neuen Schweizer Zolloberfläche „Passar“ ist eine noch weitergehende Digitalisierung aller Prozesse verbunden, Ziel ist es...

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Um den Verwendern die Identifizierung originaler EPAL-Europaletten zu erleichtern, hat die Gütegemeinschaft Paletten e.V. (GPAL; EPAL-Nationalkomitee Deutschland) ein Handout veröffentlicht welches der VDV seinen Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt hat.

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Wie uns der rumänische Verband UNTRR bestätigt, wurde mit dem rumänischen Gesetz 86/2023 vom 11. April 2023 eine strikte Anwendung der höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen gemäß der EU-Richtlinie 53/96 eingeführt. Gemäß den neuen Bestimmungen werden bei Überschreitung der Höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte...

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Aktuell agiert in Mitteldeutschland ein „angeblicher Insolvenzverwalter“ als Verkäufer von AD-Blue, abgefüllt in IBC. Die Ware wird Speditionen telefonisch zum Kauf angeboten.

Angeblich stammt die Ware aus Insolvenzmasse und ist per Vorkasse zum Spottpreis zu erwerben.

Es handelt sich um einen durchstrukturierten, glaubwürdigen und verbindlichen Auftritt des Verkäufers, untermauert mit Mails, Homepage, Anwaltschreiben, deutsche Tel.-Nummern.

Auftritt im Insolvenzportal.

Achtung: alles Fake und organisierter Betrug!

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Für das am 18. April 2017 in Polen eingeführte elektronische Überwachungssystem „SENT“ für die Beförderungen bestimmter Waren, wurde die Liste der betroffenen Warengruppen mit Wirkung ab 21.04.2023 erweitert.

Wie das polnische Finanzministerium sowie der polnische Verband ZMPD jetzt mitteilen, umfasst die Liste jetzt zusätzlich...

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Schrittweise Anhebung noch bestehender Vereinfachungen bei der Einfuhr in VK: geplanter Ablauf, Handbuch und Online-Workshop

 

Mit Inkrafttreten des Brexit hatte die britische Regierung - anders als die EU - zunächst eine erhebliche Anzahl von Zollformalitäten vorläufig außer Kraft gesetzt, um den Warenverkehr zwischen der EU und dem VK weiter flüssig zu halten. Der ursprüngliche Zeitplan für die Rückkehr zu vollumfänglichen Zollverfahren, wie sie eigentlich durch den EU-Austritt des VK erforderlich sind, musste von der britischen Regierung bereits mehrfach angepasst werden. Aktuell bestehen nach wie vor Erleichterungen:

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Seit dem 1. Januar 2023 sind auch im Ziel-/Quellverkehr die Fahrzeuge der Euroklasse V (mit und ohne Anhänger) verboten.

Im Transit dürfen Euro V-Fahrzeuge bereits seit dem 01.01.2021 die A 12 nicht mehr befahren.

Weitere Details zum Euroklassenfahrverbot hat die WKÖ veröffentlicht.

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Mit diversen Mitgliederinfos haben wir über die Sanktionspakete der EU gegen Russland, die die Beförderung einer Vielzahl von Waren aus der EU nach Russland entweder grundsätzlich verbieten oder Auslieferungen an bestimmte Empfänger untersagen, berichtet.

 

Allerdings gibt es von diesen Restriktionen Ausnahmen, etwa zur Erfüllung von Altverträgen o.ä. Wie das InformationsTechnikZentrum Bund (ITZBund) jetzt mitteilt, sind bei der Erstellung von Ausfuhranmeldungen für solche Transporte bestimmte Codes zu verwenden.

 

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Das BMDV hat nachfolgende Information über die Gültigkeitsdauer von Genehmigungen des Jahres 2022 sowie den Genehmigungsaustausch für das Jahr 2023 in Bezug auf die Russische Föderation veröffentlicht:

 

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Am 05. Januar 2023 wurde der Winterfahrverbotskalender im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Danach gilt für „Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren an allen Samstagen vom 7. Januar 2023 bis einschließlich 11. März 2023 ...

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Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass ein unvollständig ausgefüllter CMR-Frachtbrief im Ausland mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird. In dem uns aktuell vorliegenden Fallmusste ein BGL-Mitgliedsunternehmen 2000,- € Strafe zahlen, weil der Unterfrachtführer, der die Beförderung tatsächlich durchgeführt hat, nicht im CMR im Feld „Nachfolgende Frachtführer“eingetragen war. Das Fahrzeug wurde bis zur Zahlung sofort stillgelegt. Zusätzlich musste das Unternehmen für das Abschleppen und das Abstellen des Fahrzeuges auf einem umzäuntenParkplatz über 1600 € entrichten.
Der BGL hatte bereits im Jahr 2019 die beiliegenden allgemeinen Empfehlungen von Anwaltskanzleien aus Deutschland und Italien, hinsichtlich der Verhaltensweise von Fahrern und Unternehmen bei Fahrzeugkontrollen in Italien veröffentlicht.

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Die BGL-Kooperationspartner eClaim GmbH („eClaim“) und Hausfeld Rechtsanwälte LLP („Hausfeld“) haben für über 15.800 Unternehmen (davon über 7.900 deutsche Unternehmen)Mautrückerstattungsansprüche gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt.

Seit Juni 2022 zahlt das BAG auf Antrag sukzessive die Mauterstattungen aufgrund der gesetzlichen Tarifabsenkung (Zeitraum vom 28.10.2020 bis 30.09.2021) aus.

Der BGL-Kooperationspartner Hausfeld wird in Kürze seine deutschen Mandanten, die bislang noch keine Auszahlung des BAG aufgrund der Tarifabsenkung erhalten haben, zum aktuellen Sachstand, insbesondere
- zum BAG-Auszahlungsprozedere für den gesetzlichen Tarifabsenkungszeitraum und
- zur Vorbereitung von Musterverfahren
informieren.

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Das britische „Department for Transport“ hat in einem Schreiben vom 02. Dezember 2022 darauf hingewiesen, dass der im Rahmen des Handelsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (VK) geregelte Marktzugang zum Straßengüterverkehr in der nationalen britischen Gesetzgebung mit Beginn des Jahres 2023 „nachgeschärft“ werden soll.

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Die Tarife der kilometerabhängigen Lkw-Maut für Fahrzeuge über 3,5 t zGM in Belgien sollen in der Region Wallonien zum 01. Januar 2023 erhöht werden. Die Tarife in den Regionen Flandern und Brüssel werden in der Regel jährlich zum 01. Juli angepasst und bleiben somit zum 01. Januar 2023 unverändert.

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Auf der Südseite des Gotthardtunnels wurde an der Autobahn A2 heute eine neues Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in Giornico (Tessin) eröffnet. Das SVKZ ergänzt das bestehende Zentrum in Ripshausen im Kanton Uri und ist eines von 13Kompetenzzentren, die die Schweiz zur wirksamen Lenkung des alpenquerenden Schwerverkehrs in der ganzen Schweiz geplant hat.

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Ab dem 6. Dezember 2022 wird der britische Zoll (HMRC) im Goods Vehicle Movement System (GVMS) ein neues Tool zur Verfügung stellen, das es erlaubt, mittels Hochladens einer CSV-Datei in das User Interface (UI) bis zu 2.500 DUCRs (Declaration Unique Consignments References) auf einmal in eine Goods Movement Reference (GMR) aufzunehmen. Bisher müssen die DUCRs einzeln "händisch" erfasst werden. Das neue Tool dürfte vor allem bei Sammelgut-Transporten hilfreich sein.

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Aktuell liegen wieder Informationen über Betrugsversuche vor.
In einigen Fällen gab sich ein Herr als Einkäufer der Firmen Alphaprim, Lieusaint, Frankreich und 11ts Logistik GmbH, Satteldorf, Deutschland aus und bestellte Europaletten zur Lieferung. Die Paletten wurden nach der Lieferung nicht bezahlt.
Wir empfehlen, im Falle einer Geschäftsanbahnung auf geeignete Vereinbarungen zur Sicherstellung der Zahlungsverpflichtungen zu achten.

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Das norwegische Ministerium für Verkehr und Kommunikation informiert über Umsetzung der Regeln des EU-Mobilitätspaketes in Norwegen.
Nachfolgend die wichtigsten Vorschriften, die am 1. November 2022 in Kraft getreten sind:

  • Verpflichtung der Rückkehr des Fahrzeuges nach spätestens 8 Wochen in das Land der Herkunft.
  • Verpflichtung des Transportunternehmens, dafür zu sorgen, dass der Fahrer in einem Vier-Wochen-Zeitraum mindestens eine regelmäßige Wochenruhezeit zu Hause verbringen kann.
  • Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug.
  • Verbot der Entlohnung in Abhängigkeit davon, wie schnell der Fahrer die Waren ausliefert.
  • Nach Abschluss der letzten Kabotagebeförderung nach Einfahrt nach Norwegen wird eine "cooling-off-Frist" (Karenzzeit)von 4 Tagen eingeführt, in der ausländische Fahrzeuge keine Kabotage in Norwegen durchführen dürfen.
  • Lizenzpflicht für Kleintransporter im internationalen Verkehr: Die Beförderer müssen Anforderungen in Bezug auf Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle und fachliche Eignung erfüllen.
  • Kabotagevorschriften gelten in Norwegen auch für den Transport mit Kleintransportern.
  • Die Kabotagebeschränkungen in Art. 8 der Verordnung 1072/2009 gelten auch für den Vor- und Nachlauf im kombinierten Verkehr.

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Die Autobahn GmbH des Bundes hat Regelpläne zur Absicherung von Groraum- und Schwertransporten (GST) veröffentlicht,die in der Branche auf inhaltliche Kritik stoßen. Die einzelnen aktuell anzuwendenden Regelpläne finden Sie hier:
https://www.autobahn.de/grossraum-und-schwertransport/absicherung

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Ab 09.12.2022 soll das neue „Maxi-Schwerverkehrskontrollzentrum Süd“ an der Gotthard-Autobahn in Giornico im Schweizer Tessin den Betrieb aufnehmen. Damit sind die in den „flankierenden Maßnahmen“ der Schweizer Verlagerungspolitikfestgeschriebene Kontrollen beidseits der Alpenübergänge Simplon, Gotthard und San Bernardino sowie auf der Schweizer Seite des Großen St. Bernhard umgesetzt.

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www.verkehrsrundschau.de

Am 05.10.2022, wurde vor dem Landgericht München I zum ersten Mal in einer mündlichen Verhandlung über die zweite Sammelklage gegen das Lkw-Kartell verhandelt (Az. 37 O 17704/18). Zuvor waren im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens nur umfangreiche Schriftsätze zwischen den Anwälten der Lkw-Hersteller und der von financialright beauftragten Kanzlei Hausfeld ausgetauscht worden. In der mündlichen Verhandlung machte das Gericht nun deutlich, dass es die Sammelklage für zulässig hält und zeitnah in die eigentliche Prüfung der Ansprüche übergehen wird.

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Binnenzollstellen Warrington und Ebbsfleet werden geschlossen

In der Folge einer Bedarfsanalyse hat der britische Zoll HMRC entschieden, die Binnenzollstellen in Warrington und Ebbsfleet endgültig zu schließen.
Die Binnenzollstelle „Warrington Inland Border Facility (IBF)“ wird am 13. November 2022 um 23:59 Uhr geschlossen.
Die Binnenzollstelle „Ebbsfleet Inland Border Facility (IBF)“ wird am 27. November 2022 um 23:59 Uhr geschlossen.

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Die Russische Föderation untersagt mit Wirkung ab dem 10. Oktober 2022 und bis zum 31. Dezember 2022 Transporte auf russischem Territorium durch Fahrzeuge, die nichtrussischen Transportunternehmen gehören und in der EU, dem Vereinigten Königreich, Norwegen oder der Ukraine zugelassen sind. Das Verbot betrifft alle Arten von Beförderungen.

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Anfang September 2022 soll in Spanien eine neue Vorschrift in Kraft treten, die es den Fahrern verbietet, in Spanien Be- und Entladetätigkeiten durchzuführen. Sie wird unabhängig von dem Niederlassungsstaat des Transportunternehmens oder Nationalität des Fahrers gelten.

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Solar Panel zur Diesel-/Treibstoffunabhängigen Energiegewinnung sind förderfähig. Der BGL und seine Landesverbände hatten diese Maßnahme vorgeschlagen.

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Aufgrund des anhaltenden Erfolges und der weiterhin großen Nachfrage wird der 2. Förderaufruf und der Sonderaufruf im Förderprogramm KsNI über den 10.08.2022 hinaus bis zum 24.08.2022 verlängert.

Wie das BAG mitteilt, wird ausschließlich Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert, die zum Laden oder Tanken der beantragten Nutzfahrzeuge notwendig ist. Werden zum Beispiel mehr als ein Ladepunkt/eine Zapfstelle pro Fahrzeug und/oder werden die Komponenten im Mehrpersonenverhältnis beantragt (d.h. Antragstellende und/oder Nutzende sind nicht identisch), ergibt sich ein erhöhter Begründungsaufwand zu Lasten der Infrastrukturantragstellenden, da in solchen Fällen die Konnexität von Fahrzeugen und Infrastruktur für das BAG als Bewilligungsbehörde nicht ohne Weiteres nachvollziehbar ist. Aus diesem Grundsind die Infrastrukturantragstellenden insbesondere in diesen Fällen aufgefordert, ein Nutzungskonzept - möglichst bei Antragstellung - einzureichen, in dem die Konnexität von Fahrzeugen und Infrastruktur näher dargestellt wird. Das BAG wird die Inhalte des Nutzungskonzepts bei der Antragsprüfung berücksichtigen. Das Vorliegen der Konnexität wird im Mehrpersonenverhältnis anhand einer Gesamtschau mehrerer Indikatoren bewertet. Eine empfohlene Formatvorlage mit Ausfüllhinweisen für das Nutzungskonzept zum Themenkomplex der Konnexität will das BAG zeitnah im eService-Portalbereitstellen.

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Bisheriges Verfahren:
Seit Einführung des GVMS am 01.01.2022 konnten Transportunternehmen, die im VK Transporte unter gemeinsamem Versandverfahren Transporte in Richtung EU aufnahmen, bei der Erstellung ihrer Goods Movement Reference (GMR) für diese Exporte die Nummer des Transit Accompanying Document (TAD, deutsch: Versandbegleitendes Dokument VBD) des gemVV erfassen.


Neu ab 01.08.2022:
Ab dem 01.08.2022 wird diese Verfahrensweise nur noch dann möglich sein, wenn Sie das gemVV von einem britischen „Zugelassenen Versender/ Empfänger“ (ZVV, englisch: Authorized Consignor/Consignee ACC) erhalten, also einem Unternehmen, das das Versandverfahren ohne Beteiligung der britischen Zollbehörden eröffnen kann. Für alle anderen Exporte aus GB unter gemeinsamem Versandverfahren muss eine der folgenden beiden Verfahrensweisen angewandt werden:

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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) informiert heute das neu entwickelte Format „Mautverkehr KOMPAKT“ auf seiner Website in der Rubrik „Verkehrsdatenmanagement“. Die bisherige Mautstatistik wird unter dem neuen Namen „Mautdaten Tabellenwerk“ weitergeführt. Im neuen Format werden mithilfe von Abbildungen und kurzen Stichpunkten prägnante und praxisrelevante Kernaussagen aus den komplexen Mautdaten herausgearbeitet. Das neue Format erscheint künftig monatlich und in erweiterter Form jährlich. „Mautverkehr KOMPAKT“ ist modular aufgebaut, um zukünftige Fragestellungen flexibel berücksichtigen zu können. Das neue Informationsangebot richtet sich insbesondere an das Transportgewerbe sowie an Medienvertreter und die interessierte Öffentlichkeit.

Die bisherige „Mautstatistik“ , so das BAG, wird weitergeführt und steht Nutzerinnen und Nutzern zukünftig unter dem Namen „Mautdaten Tabellenwerk“ zur Verfügung. Im Vergleich zu „Mautverkehr KOMPAKT“ sind die in den Kreuztabellen enthaltenen Informationen weniger stark verdichtet.

Weitere Erläuterungen zu Inhalt, Zielstellung und vorgesehenen Ausbau des neuen Informationsangebots finden sich auf der Website des Bundesamtes für Güterverkehr unter
www.bag.bund.de in der Rubrik Verkehrsdatenmanagement.
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Die deutschen Transportunternehmen befinden sich im Existenzkamp und brauchen SOFOR>T Hilfe von der Politik

Logistikverband BGL mahnt zur Eile!

Das mittelständische Transport- und Logistikgewerbe befindet sich aktuell im Existenzkampf und ist mit Herausforderungen in einem bisher nicht gekannten Ausmaß konfrontiert. Nachdem sich seit vielen Monaten zahlreiche Kostenbestandteile im Transportgewerbe deutlich verteuert haben, fordert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. angesichts der fortdauernden Kraftstoffpreisexplosion mit ihren verheerenden Wirkungen auf die deutsche Transportbranche schnelle und praktikable Gegenmaßnahmen von der Politik

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Der VDV Rheinland ist über seinen Dachverband MOLO auf rheinland-pfälzischer Ebene und der BGL auf Bundesebene intensiv dabei, im Rahmen von Schriftsätzen, Gesprächen und anhaltender Pressearbeit, die politischen Entscheidungsträger dazu zu bewegen, Maßnahmen zu treffen, die der Treibstoffkostenexplosion entgegenwirken.

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Während bei der Entgeltbestimmung auf dem Spotmarkt die tagesaktuellen Marktkonditionen und damit auch die tagesaktuellen Bezugspreise berücksichtigt werden können, ist dies bei längerfristigen Kontrakten vom Grundsatz her nicht der Fall. Hier wird auf Basis einer zuvor bestimmten Kostensituation und einer darauf aufbauenden Kalkulation der Preis einer Leistung für einen längeren Zeitraum festgeschrieben.

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Das BAG gab am 15. Februar 2022 bekannt, dass sowohl im Förderprogramm „Erneuerbare Nutzfahrzeuge“ (ENF) als auch bei „De-minimis“ individuelle Fristverlängerungsanträge gestellt werden können. Das BAG wird die entsprechenden Informationen in den kommenden Tagen auf seiner Homepage sowie im eService-Portal veröffentlichen.

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Diese Pflicht gilt grundsätzlich immer bei Überqueren einer Grenze, seit dem 02.02.2022 auch bei digitalen Fahrtenschreibern. Die Pflicht gilt auch dann, wenn keine Entsendung vorliegt oder geplant ist. Und auch wenn die Grenze mehrfach am Tagüberquert wird, wie beispielsweise im kleinen Grenzverkehr, muss jeder Grenzübertritt registriert werden. Gesetzliche Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Die Eingabe muss auch dann erfolgen, wenn ein aktueller intelligenter Fahrtenschreiber verwendet wird. Denn diese erfüllen derzeit nicht die Voraussetzung, dass der Standort des Fahrzeugs jeweils automatisch aufgezeichnet wird, wenn die Grenze eines Mitgliedsstaates überschritten wird.

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Seit 01.01.2022 müssen Transporte nach und aus GB vor Überschreiten der britischen Grenze im Portal GVMS gemeldet werden. Der britische Zoll veröffentlichte jetzt einen Leitfaden zur Nutzung des GVMS, in den auch die Erfahrungen aus den vergangenen Wochen seit „Scharfschalten“ des Systems eingeflossen sind.

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Am 02.02.2022 wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage von Scania gegen die von der EU-Kommission verhängte Kartell-Strafe ab und bestätigte die von der Kommission wegen der Beteiligung von Scania am sog. Lkw-Kartell verhängte Geldbuße in Höhe von 880,52 Mio. Euro (Rechtssache T-799/17). Gegen das Urteil kann noch Einspruch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

 

Hintergrund für das Verfahren ist die Entscheidung der EU-Kommission vom 27.09.2017. Nach den Feststellungen der EU-Kommission habe sich Scania gemeinsam mit MAN, Daimler, IVECO, Volvo/Renault und DAF über 14 Jahre einer Kartellabsprache über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen sowie über den Zeitplan und die Weitergabe der Kosten für die Einführung von Emissionstechnologien nach den Abgasnormen EURO III bis EURO VI beteiligt.

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Wie der niederländische Verband TLN bestätigt, wird am 1. Januar 2022 in den Niederlanden ein Rauchverbot in den Kabinen aller gewerblichen Fahrzeuge in Kraft treten, also auch in Lkws. Das Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug dem Fahrer gehört und nur von ihm selbst gefahren wird. Dagegen soll das Verbot auch auf im Ausland angestellte Fahrer Anwendung finden, „sobald diese auf niederländischem Territorium tätig werden“.

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Der österreichische Mautbetreiber ASFINAG hat Übersichtstabellen mit den Mauttarifen für die fahrleistungsabhängige Maut sowie die Streckenmautabschnitte für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM, gültig ab 1. Januar 2022 veröffentlicht.

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Die European Pallet Association e. V. (EPAL) hat in enger Zusammenarbeit mit Handel und Speditionen sowie Palettendienstleistern und Reparaturbetrieben die Qualitätsklassifizierung und die Tauschbedingungen überarbeitet. Die neue Fassung der EPAL Qualitätsklassifizierung enthält weiterhin die im Markt bekannte Unterscheidung zwischen neuen EPAL Europaletten und gebrauchten EPAL Europaletten der Klassen A, B und C. Neu erwähnt wird nun die Gruppe der unsortierten Paletten, die von den Teilnehmern an dem EPAL-Tauschpool gemischt und ohne vorangehende Sortierung Zug-um-Zug getauscht werden.

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Ab 1. November 2021 treten die neuen Regelungen der Winterausrüstung in bestimmten bergigen Regionen Frankreichs, wie den Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen und Vogesen in Kraft.

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EPAL Nederland hat den BGL über neue Betrugsversuche in den Niederlanden informiert. Dabei wurden per SMS EPAL-Paletten einer niederländischen Reparaturfirma zum Verkauf angeboten.

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Wir informierten darüber, dass die Steuerbefreiung für Unterfrachtführer weiterhin für grenzüberschreitende Transporte aus Drittstaaten zur Anwendung gelangt. Sie entfällt jedoch für einen Unterfrachtführer, der einen grenzüberschreitenden Transport in ein Drittland (Ausfuhr) oder eine Durchfuhr erbringt. Diese Neuregelung gilt für Umsätze, die ab dem 1. Januar 2022 ausgeführt werden.

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Ab 1. November 2021 müssen in bestimmten bergigen Regionen Frankreichs, wie den Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen und Vogesen im Zeitraum vom 1. November bis 31. März eines jeden Jahres Fahrzeuge mit einer bestimmten Winterausrüstung ausgestattet sein. Lkw-Fahrzeugkombinationen ab 3,5 t zGG (Klassen N2, N3) müssen bei Fahrten in diese Gebiete im oben genannten Zeitraum Schneeketten mitführen. Neue Verkehrszeichen weisen vor der Einfahrt in die betroffenen Regionen auf die Winterausrüstungspflicht hin.

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Nur noch bis einschließlich 30. September 2021 ist die Einreise nach Großbritannien für Bürger der EU, des EWR und der Schweiz mit dem Personalausweis möglich. Ab dem 1. Oktober 2021 müssen sie für die Einreise in das Vereinigte Königreich einen Reisepass vorlegen, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts im VK gültig sein muss.

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Die französische Generaldirektion für Infrastruktur, Transport und Meer (DGITM) hat die Lkw-Fahrverbote an verschiedenen Tagen im Mai unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt:

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Der VDV Rheinland und sein Schwesterverband, der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz (VVRP) werden zum 1. April 2021 Kooperationspartner, der am 07.12.2020 mit acht BGL-Landesverbänden mit Unterstützung des BGL gestarteten digitale Gemeinschaftsinitiative „Kompetenzzentrum Recht (KomRe)“. Damit wird exklusiv für unsere Mitglieder der Fachsparten Güterkraftverkehr und Möbeltransport Zugang zu einer digitalen Vermittlungsplattform (https://www.kompetenzzentrumrecht.de/) für Rechtsfragen und –Beratungen eingeräumt. Wir freuen uns sehr, unseren Mitgliedern mit der Gemeinschaftsinitiative „Kompetenzzentrum Recht - KomRe“ echte Mehrwerte und einen zukunftsweisenden digitalen Verbands-Service anzubieten.

 

Die Mehrwerte für die Mitgliedsunternehmen liegen in der schnellen, praxisgerechten und unbürokratischen Vermittlung von kompetenten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Ihnen in allen Rechtsfragen mit deren langjährigen Erfahrung aus der Branche weiterhelfen. Dabei handelt es sich um die Verbandsjuristen/-innen und Partner-Einzelanwälte /-innen der teilnehmenden Verbände. Deren Stärke sind hohe Fachkompetenz sowie langjährige Branchenerfahrung in der Information, Beratung und auf Wunsch nach dann notwendiger Mandatierung auch Rechtsvertretung von Transport-, Speditions-, Logistik- und Umzugsunternehmen. Die Rechtsgebiete der zu vermittelnden Rechtsanwälte/-innen umfassen im Wesentlichen das Transportrecht, Speditionsrecht und Wirtschaftsrecht sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht einschließlich Verstöße gegen die Sozialvorschriften. Über die digitale Vermittlungsplattform KomRe werden die juristischen Auskunfts- und Beratungskapazitäten sowie Kompetenzen der teilnehmenden Verbände länderübergreifend für deren Mitglieder verfügbar.

 

Wichtig: KomRe ergänzt die eigenen Kapazitäten der teilnehmenden Landesverbände, also auch die des VDV Rheinland. Mitgliedsunternehmen sollen sich wie gehabt vorrangig mit ihren Anliegen und (Rechts-)Fragen zuerst an die Geschäftsstelle des VDV Rheinland wenden. Dort wird Ihnen in der Regel kompetent weitergeholfen. Bei Bedarf werden Sie von der Geschäftsstelle an das KomRe vermittelt. Dort ist exklusiv für unsere Mitglieder der Fachsparten Güterkraftverkehr und Möbeltransport die mündliche Auskunft und Beratung bis zu 20 Minuten sowie eine Antwort auf eigehende E-Mails kostenfrei. Der Bereich des Arbeits- und Sozialrechts (Arbeitsvertragsrecht, Tarifrecht, Kündigungsrecht, etc.) wird weiterhin ausschließlich über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des VDV Rheinland bearbeitet.

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Wir informierten Sie über die ab 26. Oktober 2020 bestehende Verpflichtung für alle Lkw über 12 t zGM, die in den Großraum London einfahren über ein HGV Safety Permit zu verfügen.

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Jährliche Mehrbelastung durch eine Dieselkraftstoff-Preiserhöhung aufgrund der CO2-Umlage für Kraftstoffe 2021 2026

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Mit der StVO­Novelle hatte der Bundesrat im Frühjahr 2020 wesentliche Änderungen Zuständigkeit von Genehmigungsbehörden für Großraum­ und Schwertransporte beschlossen.

Der BGL, die BSK und die Transfrigoroute Deutschland (TD) e.V. haben zahlreiche und intensive Gespräche auf Landes- und Bundesebene geführt und auf die zu erwartenden Folgen hingewiesen.

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Die ADR-Schulungsbescheinigungen und Gefahrgutbeauftragten-Schulungsnachweise deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 enden, werden bis 28. Februar 2020 verlängert.

Die Bescheinigungen werden ab dem ursprünglichen Gültigkeitsdatum verlängert, wenn vor dem 1. März 2021 eine entsprechende Schulung und Prüfung (Gefahrgutfahrer) bzw. nur Prüfung (Gefahrgutbeauftragte) absolviert und bestanden wurde.

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Der Bundestag hat die Erhöhung der Zertifikatepreise für CO2 im Verkehr beschlossen. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz wird ab 2021 ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr mit jährlich steigenden Zertifikatepreisen eingeführt. Durch die Preiserhöhung der Emissionszertifikate wird es zu einer Erhöhung der Dieselkraftstoffpreise ab 2021 kommen.

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Seit 01. Oktober 2020 gelten in Belgien im Fall von Stau die Vorgaben zur Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen

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Wie der belgische Verband FEBETRA mitteilt, gelten ab dem 1. Oktober 2020 neue Gefahrgutregelungen für den Beverentunnel nördlich von Antwerpen. So wird der Beverentunnel ab diesem Datum in die ADR-Kategorie „D“ eingestuft. Folglich ist eine Vielzahl von ADR-Verkehren durch den Tunnel nicht mehr gestattet.