Stichwort: Umzüge / Neumöbellogistik

Möbel sind ein sensibles Gut. Hier kommt man mit Ladungsträgern wie Paletten und Containern nicht weiter. 

Gemeinsam mit dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), dem über 900 Umzugsspediteure, Neumöbellogistiker, Kunstspediteure sowie Spediteure von EDV und Medizintechnik angehören, setzen wir uns daher u.a. dafür ein, dass die notwendigen Qualitätsanforderungen europaweit umgesetzt werden – auch damit unlauterer Wettbewerb verhindert werden kann. Bei uns sind Möbelspediteure richtig. Sie erfahren Betreuung von A wie AMÖ bis Z wie Zertifikat.

Seit Jahrzehnten gilt das rollende Känguru als Markenzeichen und Qualitätsversprechen. Wer beim Umzug auf Nummer sicher gehen will, achtet auf das Känguru, das ausschließlich AMÖ-Spediteure verwenden dürfen – ein Alleinstellungsmerkmal nur für Mitglieder!

 

 

zur Kampagne

Kompetenzzentrum Recht (KomRe)

VDV Rheinland ist Kooperationspartner der Digitalen Rechtsplattform

Exklusiv für die Mitgliedsunternehmen der Fachsparte Güterkraftverkehr und Möbeltransport: Schnelle, praxisgerechte und unbürokratische Vermittlung von kompetenten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in allen Rechtsfragen aus den Bereichen des Transportrecht, Speditionsrecht und Wirtschaftsrecht sowie des Ordnungswidrigkeitenrecht einschließlich Verstöße gegen die Sozialvorschriften.

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Leistungen für Möbelspeditionen

Mit dem Transport allein ist es nicht getan. Umzüge und Neumöbelverteilungen erfordern einen hohen Verpackungs- und Montageaufwand – und damit handwerkliches und technisches Know-how. Daher ist neben Informations- und Beratungsdienstleistungen die Weiterbildung eines unserer zentralen Anliegen.

Weiterbildung
  • Umfassendes, breit gefächertes Angebot an Seminaren und Schulungen
Informations- und Beratungsleistungen
  • Rundschreiben und Newsletter:
    Hierin informieren wir Sie über wichtige Veränderungen wie neue Gesetze und Regelungen sowie über aktuelle Verkehrsbehinderungen, Fahrverbote u.Ä.
  • Informationsveranstaltungen zu den Themen Recht, Technik, Finanzen, Steuern, Fördermitteln
  • Beratung zu Förderprogrammen und Investitionen
    Wir beraten Sie, welche Programme für Ihr Unternehmen infrage kommen, stellen Formulare bereit und helfen beim Ausfüllen.
  • Investitionen:
    Wir klären auf, welche technischen Neuerungen wie am besten umgesetzt werden können.
  • Beratung zu Transport-, Handels-, Verkehrs- und Arbeitsrecht

Fachspartenleiter

Arne Rossbach

Fachspartenleiter Möbelspedition

Willi Rossbach GmbH, Montabaur

Klaus Möller

stellv. Fachspartenleiter Möbelspedition

Umzüge Becker GmbH, Remagen

Aktuelle Meldungen

Möbelspedition

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Zum Förderprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen haben wir unsere Mitgliedsunternehmen bereits informiert. Das Programm soll am 31.03.2024 auslaufen. Unser Bundesverband, BGL e.V. hat um eine Verlängerung des Programms gebeten. Das BMDV prüft dazu eine Überarbeitung der Rahmenbedingungen.

Aktueller Sachstand:

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Im Monat Juni 2023 bestehen die nachfolgend aufgeführten Fahrverbote für den Straßengüterverkehr an Feiertagen und Tagen mit hohem Verkehrsaufkommen.

von

Der VDV informiert seine Mitgliedsunternehmen über die neuen Mautsätze ab 01. Dezember 2023 in Form einer tabellarischen Übersicht ...

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Am 05. Januar 2023 wurde der Winterfahrverbotskalender im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Danach gilt für „Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren an allen Samstagen vom 7. Januar 2023 bis einschließlich 11. März 2023 ...

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Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass ein unvollständig ausgefüllter CMR-Frachtbrief im Ausland mit empfindlichen Bußgeldern belegt wird. In dem uns aktuell vorliegenden Fallmusste ein BGL-Mitgliedsunternehmen 2000,- € Strafe zahlen, weil der Unterfrachtführer, der die Beförderung tatsächlich durchgeführt hat, nicht im CMR im Feld „Nachfolgende Frachtführer“ eingetragen war. Das Fahrzeug wurde bis zur Zahlung sofort stillgelegt. Zusätzlich musste das Unternehmen für das Abschleppen und das Abstellen des Fahrzeuges auf einem umzäunten Parkplatz über 1600 € entrichten.
Der BGL hatte bereits im Jahr 2019 die beiliegenden allgemeinen Empfehlungen von Anwaltskanzleien aus Deutschland und Italien, hinsichtlich der Verhaltensweise von Fahrern und Unternehmen bei Fahrzeugkontrollen in Italien veröffentlicht.

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Die BGL-Kooperationspartner eClaim GmbH („eClaim“) und Hausfeld Rechtsanwälte LLP („Hausfeld“) haben für über 15.800 Unternehmen (davon über 7.900 deutsche Unternehmen)Mautrückerstattungsansprüche gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt.

Seit Juni 2022 zahlt das BAG auf Antrag sukzessive die Mauterstattungen aufgrund der gesetzlichen Tarifabsenkung (Zeitraum vom 28.10.2020 bis 30.09.2021) aus.

Der BGL-Kooperationspartner Hausfeld wird in Kürze seine deutschen Mandanten, die bislang noch keine Auszahlung des BAG aufgrund der Tarifabsenkung erhalten haben, zum aktuellen Sachstand, insbesondere
- zum BAG-Auszahlungsprozedere für den gesetzlichen Tarifabsenkungszeitraum und
- zur Vorbereitung von Musterverfahren
informieren.

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Die Tarife der kilometerabhängigen Lkw-Maut für Fahrzeuge über 3,5 t zGM in Belgien sollen in der Region Wallonien zum 01. Januar 2023 erhöht werden. Die Tarife in den Regionen Flandern und Brüssel werden in der Regel jährlich zum 01. Juli angepasst und bleiben somit zum 01. Januar 2023 unverändert.

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Ab dem 6. Dezember 2022 wird der britische Zoll (HMRC) im Goods Vehicle Movement System (GVMS) ein neues Tool zur Verfügung stellen, das es erlaubt, mittels Hochladens einer CSV-Datei in das User Interface (UI) bis zu 2.500 DUCRs (Declaration Unique Consignments References) auf einmal in eine Goods Movement Reference (GMR) aufzunehmen. Bisher müssen die DUCRs einzeln "händisch" erfasst werden. Das neue Tool dürfte vor allem bei Sammelgut-Transporten hilfreich sein.

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Binnenzollstellen Warrington und Ebbsfleet werden geschlossen

In der Folge einer Bedarfsanalyse hat der britische Zoll HMRC entschieden, die Binnenzollstellen in Warrington und Ebbsfleet endgültig zu schließen.
Die Binnenzollstelle „Warrington Inland Border Facility (IBF)“ wird am 13. November 2022 um 23:59 Uhr geschlossen.
Die Binnenzollstelle „Ebbsfleet Inland Border Facility (IBF)“ wird am 27. November 2022 um 23:59 Uhr geschlossen.

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Solar Panel zur Diesel-/Treibstoffunabhängigen Energiegewinnung sind förderfähig. Der BGL und seine Landesverbände hatten diese Maßnahme vorgeschlagen.

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Aufgrund des anhaltenden Erfolges und der weiterhin großen Nachfrage wird der 2. Förderaufruf und der Sonderaufruf im Förderprogramm KsNI über den 10.08.2022 hinaus bis zum 24.08.2022 verlängert.

Wie das BAG mitteilt, wird ausschließlich Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert, die zum Laden oder Tanken der beantragten Nutzfahrzeuge notwendig ist. Werden zum Beispiel mehr als ein Ladepunkt/eine Zapfstelle pro Fahrzeug und/oder werden die Komponenten im Mehrpersonenverhältnis beantragt (d.h. Antragstellende und/oder Nutzende sind nicht identisch), ergibt sich ein erhöhter Begründungsaufwand zu Lasten der Infrastrukturantragstellenden, da in solchen Fällen die Konnexität von Fahrzeugen und Infrastruktur für das BAG als Bewilligungsbehörde nicht ohne Weiteres nachvollziehbar ist. Aus diesem Grundsind die Infrastrukturantragstellenden insbesondere in diesen Fällen aufgefordert, ein Nutzungskonzept - möglichst bei Antragstellung - einzureichen, in dem die Konnexität von Fahrzeugen und Infrastruktur näher dargestellt wird. Das BAG wird die Inhalte des Nutzungskonzepts bei der Antragsprüfung berücksichtigen. Das Vorliegen der Konnexität wird im Mehrpersonenverhältnis anhand einer Gesamtschau mehrerer Indikatoren bewertet. Eine empfohlene Formatvorlage mit Ausfüllhinweisen für das Nutzungskonzept zum Themenkomplex der Konnexität will das BAG zeitnah im eService-Portalbereitstellen.

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Bisheriges Verfahren:
Seit Einführung des GVMS am 01.01.2022 konnten Transportunternehmen, die im VK Transporte unter gemeinsamem Versandverfahren Transporte in Richtung EU aufnahmen, bei der Erstellung ihrer Goods Movement Reference (GMR) für diese Exporte die Nummer des Transit Accompanying Document (TAD, deutsch: Versandbegleitendes Dokument VBD) des gemVV erfassen.


Neu ab 01.08.2022:
Ab dem 01.08.2022 wird diese Verfahrensweise nur noch dann möglich sein, wenn Sie das gemVV von einem britischen „Zugelassenen Versender/ Empfänger“ (ZVV, englisch: Authorized Consignor/Consignee ACC) erhalten, also einem Unternehmen, das das Versandverfahren ohne Beteiligung der britischen Zollbehörden eröffnen kann. Für alle anderen Exporte aus GB unter gemeinsamem Versandverfahren muss eine der folgenden beiden Verfahrensweisen angewandt werden:

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Die deutschen Transportunternehmen befinden sich im Existenzkamp und brauchen SOFOR>T Hilfe von der Politik

Logistikverband BGL mahnt zur Eile!

Das mittelständische Transport- und Logistikgewerbe befindet sich aktuell im Existenzkampf und ist mit Herausforderungen in einem bisher nicht gekannten Ausmaß konfrontiert. Nachdem sich seit vielen Monaten zahlreiche Kostenbestandteile im Transportgewerbe deutlich verteuert haben, fordert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. angesichts der fortdauernden Kraftstoffpreisexplosion mit ihren verheerenden Wirkungen auf die deutsche Transportbranche schnelle und praktikable Gegenmaßnahmen von der Politik

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Die Corona-Pandemie ist noch immer das beherrschende Thema der Gegenwart und bestimmt auch zu Beginn des Jahres 2022 das Wirtschaftsleben in vielen Bereichen.

 

Um die Interessen unserer Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik und Öffentlichkeit effektiv vertreten zu können, benötigen wir Informationen darüber, in welchem Umfang die Möbelspeditionen im vergangenen und neuen Jahr von der Krise betroffen sind. Auch sind die Einschätzungen der Mitgliedsunternehmen erforderlich, wie sich die wirtschaftliche Entwicklung zukünftig darstellt.

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Die Europäische Kommission hat unter der slowenischen Ratspräsidentschaft einen Vorschlag für ein umfassendes Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus vorgelegt. In einer kurzfristigen Ressortabstimmung soll das Paket eine erste Bewertung erfahren. Mit dem Legislativpaket sollen Obergrenzen für hohe Barzahlungen eingeführt werden.

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Verbraucherschutz bei Umzügen ist für den Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. und seine Mitgliedsunternehmen ein wichtiges Thema. Bereits vor mehr als 20 Jahren hatte die AMÖ im Zusammenhang mit der Einführung des „AMÖ-Zertifikates“ auch eine Einigungsstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung eingerichtet. Mit der Verabschiedung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren strenge Kriterien an die außergerichtliche Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden angelegt. Anfang des Jahres 2021 ist die „Schlichtungsstelle Umzug“ als Verbraucherschlichtungsstelle gem. § 24 VSBG anerkannt worden. Damit gibt es jetzt offiziell eine fachspezifische Schlichtungsstelle für die Umzugs- und Möbellogistik.

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Die BG Verkehr hat die Empfehlungen für die Umzugsspedition und das Faktenblatt Coronavirus zum 22. März 2021 aktualisiert. Die ausführlicheren Informationen erhalten Sie ...

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Bevor das Umzugsgut nach Großbritannien überführt wird, kann der Umziehende in Großbritannien mit dem Zollformular (ToR) eine Abgabenbefreiung für die Einfuhr von Umzugsgut und persönlichen Effekten beantragen. Das ToR ist zu verwenden für...

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Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangszeit des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der EU. Ab dem 1. Januar 2021 werden die Regelungen des Europäischen Binnenmarktes und der Zollunion der EU grundsätzlich nicht mehr länger für das Vereinigte Königreich gelten. Dass ab dem 1. Januar 2021 ein Austrittabkommen in Kraft tritt, wird mit jedem Tag, der verstreicht, unwahrscheinlicher.

 

Es ist daher davon auszugehen, dass das Vereinigte Königreich ab Beginn des kommenden Jahres von heute auf morgen als Drittland zu behandeln sein wird und Sonderregelungen nicht länger Gültigkeit haben werden.

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Infolge des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes vom 9. Dezember 2019 haben sich auch Änderungen des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) ergeben. Diese Änderungen treten ab dem 1. Juni 2020 in Kraft. Da in den Lohnsteuer-Richtlinien für die steuerlich abzugsfähigen, umzugsbedingten Pauschalen ein direkter Bezug zu den im BUKG festgelegten Pauschalen gegeben ist, gilt ab dem 1. Juni 2020 Folgendes:

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Seit Ende Juni 2019 ist die neue Internetpräsenz www.fmku.de online. Der Auftritt wurde in einem optisch modernen Design entwickelt, wozu auch die Meinungen von FMKU-Auszubildenden aus unseren Mitgliedsbetrieben beigetragen haben. Neben Informationen rund um den Ausbildungsberuf haben Mitgliedsunternehmen kostenfrei die Möglichkeit, dort offene Ausbildungsplätze und/oder Praktikastellen zu platzieren.

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Die technisch, optisch und inhaltlich optimierte Umzugsplattform www.umzug.org ist seit dem 1. Mai 2019 online. Umzugskunden erwartet hier wie gewohnt eine kostenlose, übersichtliche und leicht bedienbare Alternative zu Angeboten anderer.

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Mit Inkrafttreten des Unionszollkodex zum 1. Mail 2016 wurden die Voraussetzungen für die zollrechtlichen Bewilligungen von Zoll- und Verwahrlagern geändert. Sämtliche vor dem 1. Mai 2016 erteilten unbefristeten Bewilligungen sind vor dem 1. Mai 2019 einer neuen Bewertung durch die Zollverwaltung zu unterziehen.

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www.amoe.de

Kann eine Streitigkeit zwischen einem Verbraucher und einem AMÖ-Umzugsunternehmen nicht beigelegt werden, sind Möbeltransportunternehmer dazu verpflichtet den Kunden, unter Nennung der Anschrift und Homepage der Schlichtungsstelle, über die Mitwirkungspflicht in Kenntnis zu setzen.

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Mit den neuen ADSp 2017 liegt den Unternehmen der verladenden Wirtschaft sowie den Spediteuren, Möbelspediteuren und Frachtführern erstmals ein einheitliches Regelwerk vor, dessen Anwendung die beteiligten Verbände ab dem 1. Januar 2017 unverbindlich zur Anwendung empfehlen.

Auch die AMÖ empfiehlt als einer der Verhandlungspartner unverbindlich die Anwendung der ADSp 2017 für alle speditionellen Leistungen, bei denen es sich nicht um Umzüge, Lagerung von Umzugsgut, Aktenlagerung oder Selfstorage handelt.