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Transport- und Logistikbranche in Rheinland-Pfalz meldet dringenden Korrekturbedarf nach der jüngsten StVO-Novelle an

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In einem Schreiben an Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Herrn Verkehrsminister Dr. Volker Wissing sowie die Abgeordneten des Deutschen Bundestags aus Rheinland-Pfalz haben die beiden Transport- und Logistikverbände aus Kaiserslautern und Koblenz, der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz (VVRP) e.V. und der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland (VDV) e.V. über ihren Dachverband Mobilität und Logistik (MOLO) e.V. dringenden Korrekturbedarf nach der jüngsten StVO-Novelle angemeldet.

„Die am 28. April 2020 in Kraft getretenen Änderungen gehen völlig an der Praxis vorbei und belasten zum Teil massiv unsere Mitgliedsunternehmen hier in Rheinland-Pfalz“, überschreiben die beiden Vorsitzenden Henriette Koppenhöfer und Ralf Bernards ihr Anliegen an die Politik.

Die beiden Geschäftsführer des Dachverbandes MOLO e.V., Guido Borning und Heiko Nagel zeigen die wesentlichen Schwachstellen an der jüngsten Novelle auf.

So stelle die Neuregelung zu den erhöhten Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und für das Parken und Halten in zweiter Reihe den Lieferverkehr und die urbane Logistik vor kaum lösbare Probleme, wenn die Anlieferung im innerstädtischen Bereich vorgenommen werden soll. „Für unsere Fahrer ist es bei der Versorgung des Lebensmitteleinzelhandels und der Gastronomie, bei der Paket- und Warenzustellung, bei der Belieferung von Haushalten oder Unternehmen und Behörden mit Heizöl oder Flüssiggas sowie bei der Durchführung von Umzügen unvermeidbar, dass diese gerade im städtischen Raum auch einmal auf Gehwegen oder in zweiter Reihe halten. Es kann nicht sein, dass unsere Fahrer in derartigen Fällen ein Bußgeld von 110 € und möglicher Weise 1 Punkt im Fahreignungsregister „aufgebrummt“ bekommen“, fasst Nagel eine der problematischsten Änderungen zusammen. „Unsere Fahrer stellen tagtäglich eine Ver- und Entsorgung für die Gesellschaft sicher. Da kann es nicht sein, dass sie sich ständig der Gefahr ausgesetzt sehen müssen, in kurzer Zeit ihren Führerschein und damit die Grundlage für ihre berufliche Existenz entzogen zu bekommen.“, pflichtet Borning seinem Kollegen bei. „Anstelle weiterer Restriktionen und Verschärfungen sollte die Politik besser die Ausweisung von Haltezonen in den Großstädten für den Güter- und Verteilerverkehr prüfen“, propagiert Ralf Bernards für ein Umdenken. „Unsere Unternehmen haben es ohnehin schon schwer genug, Fahrpersonal zu finden“. Höhere Bußgelder und die Gefahr von Einträgen im Fahreignungsregister sind nicht gerade dienlich dafür, das Berufsbild des Kraftfahrers zu stärken“, fassen die beiden Geschäftsführer die Grundproblematik zusammen.

Ein weiteres Problem liege in der Festlegung eines Sicherheitsabstandes auf mindestens 1,5 m beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer (insb. Radfahrer) innerorts bzw. 2 m außerorts. „Diese Neureglung dient aus unserer Sicht nicht der Verkehrssicherheit“, so Nagel. „Die Einhaltung dieser Regelung ist auf Fahrspuren mit Gegenverkehr in vielen Fällen mangels ausreichender Breite der Fahrspur unmöglich und kommt daher einem faktischen Überholverbot gleich“ pflichtet Borning seinem Kollegen bei.  

„Die Grundintension der mit der jüngsten StVO-Novelle verfolgten Intention einer Stärkung der schwächeren Verkehrsteilnehmer und einer Verbesserung der Sicherheit der Mobilität begrüßen und unterstützen wir natürlich ausdrücklich“, wollen Koppenhöfer und Bernards mit ihrem angemeldeten Korrekturbedarf nicht missverstanden werden. „Der bessere Schutz von Radfahrern liegt gerade uns ganz besonders am Herzen“, so Koppenhöfer. „Durch vielfältige Aktionen zum sog. toten Winkel und der Unterstützung der aktuellen Kampagne „IchHabDenAssi“ haben wir dies immer wieder zum Ausdruck gebracht“, ergänzt Bernards seine Kollegin aus der Pfalz. Bei einigen Änderungen ist der Verordnungsgeber allerdings deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Deshalb bedarf es baldmöglich Korrekturen. „Wir sind zuversichtlich, dass diese zeitnah im politischen Raum diskutiert werden. Schließlich hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auch schon die Brisanz einiger Änderungen erkannt“, so Koppenhöfer und Bernards zum Abschluss.  

 

MOLO – Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e.V. ist der Dachverband der rheinland-pfälzischen Verkehrs-, Transport- und Logistikbranche. Der Dachverband bündelt die Interessen der beiden Mitgliederverbände VDV Rheinland e.V. und VVRP Rheinhessen-Pfalz e.V., die wiederrum ca. 1400 Unternehmen aus den Bereichen Güterkraftverkehr, Möbeltransport, Kraftomnibusverkehr und Taxi-Mietwagenverkehr vertreten.

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