Urteil gesprochen

Uber & Co. in Rheinland-Pfalz: MOLO legt nach – neue Handreichung gibt Genehmigungsbehörden gerichtsfestes Werkzeug an die Hand

04.11.2026

Der Mobilitätsverband MOLO – Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e.V. hat gemeinsam mit dem Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. (VDV Rheinland) und dem Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz e.V. (VVRP) eine vertiefende Handreichung für die Genehmigungsbehörden im Land vorgelegt. Unter dem Titel „Ordnung beginnt im Genehmigungsverfahren“ zeigt sie Ordnungs- und Verkehrsbehörden Schritt für Schritt, wie sie Anträge auf Mietwagengenehmigungen rechtssicher prüfen und mit klaren Auflagen versehen können – gestützt auf die aktuelle Rechtsprechung.

Bereits im August hatten die Verbände den Landkreisen und kreisfreien Städten die Broschüre

„Uber & Co. in Rheinland-Pfalz“ übersandt. Sie beschreibt, warum die Ausbreitung plattformvermittelter Mietwagen in Großstädten, mittleren und kleineren Städten das Taxi- und Mietwagengewerbe unter Druck setzt, und überträgt das sogenannte Hamburger Modell einer konsequenten Antragsprüfung auf Rheinland-Pfalz. Die neue Handreichung baut darauf auf und geht deutlich weiter: Sie ist als Arbeitsinstrument für die Sachbearbeitung angelegt und belegt jede Empfehlung mit Gesetz und Rechtsprechung.

Rückenwind aus den Gerichten

Anlass ist eine Reihe von Entscheidungen aus diesem Jahr. Der Bundesgerichtshof hat im Juni bestätigt, dass die Rückkehrpflicht für Mietwagen uneingeschränkt auch dann gilt, wenn Fahrten über Plattformen wie Uber vermittelt werden. In Nürnberg haben das Verwaltungsgericht Ansbach und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Widerruf von insgesamt 36 Mietwagengenehmigungen mit sofortiger Wirkung bestätigt. Die Stadt hatte bei Kontrollen unter anderem unbesetzte Betriebssitze ohne Internetanschluss und zahlreiche Verstöße gegen die Rückkehrpflicht festgestellt; allein an einem Prüftag waren es bei acht Fahrzeugen 50 Verstöße bei 175 Fahrten.

Entscheidend war dabei, dass die Genehmigungsbescheide von Anfang an präzise Dokumentationsauflagen enthielten. Genau hier setzt die neue Handreichung an.

„Unsere erste Broschüre hat die Behörden für das Thema sensibilisiert. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt und liefern das Handwerkszeug. Die Urteile aus Nürnberg zeigen eindeutig: Was im Genehmigungsbescheid steht, entscheidet später darüber, ob eine Behörde wirksam kontrollieren kann. Rheinland-Pfalz steht – anders als viele Großstädte in Deutschland – noch am

Anfang dieser Entwicklung. Diesen Vorsprung müssen wir nutzen, bevor sich taxiähnlicher Plattformverkehr festsetzt,“ betont Guido Borning, Geschäftsführer von MOLO und VDV Rheinland.

Von der Antragsprüfung bis zum Widerruf

Die Handreichung führt in acht Prüfschritten durch das Verfahren: vom Fristenmanagement über die Besichtigung des Betriebssitzes und die Frage, wo Fahraufträge tatsächlich eingehen, bis zur Gestaltung des Bescheids. Ein „Auflagen-Baukasten“ enthält zehn Formulierungsvorschläge für Nebenbestimmungen. Hinzu kommen das gerichtlich gebilligte Vorgehen bei Betriebsprüfungen und der Auswertung von Fahrtdaten, Begründungsbausteine für Widerruf und sofortige Vollziehung sowie eine Übersicht von rund 40 Gerichtsentscheidungen.

Die Verbände betonen, dass es ihnen nicht um eine pauschale Ablehnung von Wettbewerb geht. Die Nutzung einer App ist per se auch kein Versagungsgrund. Ziel ist jedoch die konsequente Anwendung des geltenden Personenbeförderungsrechts.

Wir verlangen von den Behörden nichts, was das Gesetz nicht ohnehin vorsieht. Die Rückkehrpflicht und die Auftragsannahme am Betriebssitz sind nach der Rechtsprechung Kardinalpflichten des Mietwagenunternehmers. Wer sie einhält, hat nichts zu befürchten. Wer sie systematisch umgeht, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil auf Kosten gesetzestreuer Taxi-und Mietwagenbetriebe – und am Ende auf Kosten der Mobilitätsversorgung in Stadt und Land. Mit der Handreichung können die Behörden das rechtssicher verhindern,“ so Heiko Nagel, Geschäftsführer von MOLO und VVRP.

Die Handreichung wird allen Genehmigungsbehörden in Rheinland-Pfalz zusammen mit der Broschüre vom August zur Verfügung gestellt. Die Verbände bieten den Behörden zudem einen fachlichen Austausch und die Vorstellung der Inhalte vor Ort an.

MOLO – Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e.V. ist der Dachverband der rheinland-pfälzischen Verkehrs-, Transport- und Logistikbranche. Der Dachverband bündelt die Interessen der beiden Mitgliederverbände VDV Rheinland e.V. und VVRP Rheinhessen-Pfalz e.V., die wiederum ca. 1400 Unternehmen aus den Bereichen Güterkraftverkehr, Möbeltransport, Kraftomnibusverkehr und Taxi-Mietwagenverkehr vertreten.